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Die Hohenthanner Braukunst

Braukunst seit 1864 -
Höchste Qualität für unsere Biere


Handwerkliche Braukunst und Qualität als oberste Priorität

Noch bevor die Rohstoffe in der Schlossbrauerei ankommen, steht bei uns kompromisslos die Qualität an oberster Stelle. Beim Geschmack für unsere Hohenthanner Bierspezialitäten wird vom Brauwasser über einheimische Rohstoffe bis hin zu einem besonders schonenden Brauverfahren nichts dem Zufall überlassen. Viel Fingerspitzengefühl und handwerkliches Geschick zeichnen die Braukunst der Hohenthanner Schlossbrauerei aus.
Das nimmt etwas Zeit und Geld in Anspruch, aber schließlich stehen die Hohenthanner Bierspezialitäten auch für einen einzigartigen Genuss. Schon beim Brauprozess hat der fürsorgliche Umgang mit unseren Spezialitäten Vorrang. Dank der schonenden Filtration bleiben wertvolle Inhaltsstoffe im Bier erhalten, was die Bekömmlichkeit auszeichnet.
Gut Ding will Weile haben“ – so gönnen wir unseren Produkten eine ausgiebige Reifephase, damit sich das einzigartige Bieraroma auch richtig entfalten kann. Das Hohenthanner Bier darf daher noch sechs Wochen im Bierkeller ruhen, bevor es sich auf die Reise macht. Zum Glück werden all diese Mühen belohnt, denn viele offizielle Qualitätsauszeichnungen bestätigen den eingeschlagenen Weg.
Doch nun genug der vielen Worte, es wird Zeit für etwas Gemütlichkeit. Wählen Sie doch selbst aus unserem umfangreichen Sortiment Ihr Lieblingsbier aus und genießen Sie es in geselliger Runde. Ganz egal ob mit Freunden im Garten oder zu zweit vorm Kaminfeuer, mit den Hohenthanner Spezialitäten ist für jeden Geschmack und jeden Anlass stets etwas Passendes dabei.

Der Brauprozess einfach erklärt

Die Bierspezialitäten der Hohenthanner Schlossbrauerei werden nach überlieferten Rezepten, streng nach dem bayrischen Reinheitsgebot, aus feinsten Rohstoffen eingebraut. In jedem Bier steckt aber noch viel mehr: viel handwerklichem Geschick, natürliche Zutaten und v. a. einem großen Stück Persönlichkeit. Wies funktioniert, zeigen wir euch hier:

Nach Reinheitsgebot gebraut

Um die Qualität des Bieres zu garantieren, verfügte eine 1516 in Ingolstadt erlassene Verordnung, dass Bier nur aus drei Zutaten gebraut werden darf: Wasser, Gerste und Hopfen. Die wichtige Wirkung der Hefe war seinerzeit noch nicht bekannt. Als vierte Zutat wurde die Hefe deshalb erst später ausdrücklich hinzugefügt. Das „Reinheitsgebot“ war geboren, dem sich die deutschen Brauer bis heute verpflichtet fühlen.